Krankenversicherung in Deutschland: Ein umfassender Leitfaden für Ihr Studentenvisum und Ihren Aufenthalt in Deutschland
1. Deutsche Krankenversicherung für meinen Visumsantrag
1.1 Benötige ich eine Krankenversicherung und wenn ja, welche sollte ich für mein deutsches Studentenvisum abschließen?
Für alle Einreisenden ohne Touristenvisum oder für Staatsangehörige bestimmter Länder besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht.
Die meisten Arten von Dauervisa erfordern eine Kranken- oder Reisekrankenversicherung, da jeder Einwohner Deutschlands – auch internationale Studierende – eine Krankenversicherung haben muss.
Das deutsche Krankenversicherungssystem besteht aus öffentlichen und privaten Anbietern. Für internationale Studierende stehen je nach Aufenthaltsdauer und Aufenthaltszweck mehrere Möglichkeiten zur Erfüllung der Krankenversicherungspflicht zur Verfügung.
Je nach Studiengang und Programm erlauben die deutschen Regelungen den Studierenden jedoch, sich für unterschiedliche Arten der Krankenversicherung zu entscheiden. Nur ein bestimmter Aufenthaltsstatus ermöglicht Ihnen den Zugang zum öffentlichen System.
In diesem Artikel sprechen wir über alle Gruppen internationaler Studierender, die ein Studium in Deutschland planen. Wir beraten Sie, damit Sie die passende Krankenversicherung für Ihr Studium in Deutschland auswählen können:
- Krankenversicherung für internationale Studierende (Vollzeit-Bachelor und Master)
- Krankenversicherung für Sprachkursteilnehmer
- Krankenversicherung für Studierende des Studienkollegs
- Krankenversicherung für Austauschstudierende
1.2 Welche Versicherung ist für meinen Deutschland-Visumantrag unbedingt erforderlich?
Für internationale Studierende gibt es zwei Arten der Krankenversicherung:
- Gesetzliche Krankenversicherung = gesetzliche Krankenversicherung (kurz GKV)
- Private Krankenversicherung = private Krankenversicherung oder kurz PKV (deutsch)
Nachfolgend stellt EDUBAO die beiden Arten der Krankenversicherung für Ihren Visumantrag vor.
Reisekrankenversicherung für das Einreisevisum
Internationale Studierende müssen eine Krankenversicherungsbescheinigung vorlegen, die den Reisezeitraum und bis zu 6 Monate ihres Aufenthaltes in Deutschland abdeckt.
Daher ist eine private Reisekrankenversicherung in dieser ersten Zeit immer die richtige Wahl, denn:
- Es ist leicht zu erhalten, wenn Sie sich noch in einem anderen Land befinden.
- Es sind keine zusätzlichen Schritte oder Dokumente erforderlich.
- Wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht angeboten.
Nehmen wir an, Sie haben sich entschieden, sich an einer deutschen Universität einzuschreiben und ein deutsches Studentenvisum zu beantragen. Du bist immer noch in deinem Heimatland. In diesem Fall benötigen Sie für den Reisezeitraum und die ersten Tage bzw. sogar die ersten Monate bis zur Einschreibung an der Hochschule eine Reisekrankenversicherung. Nach der Immatrikulation können Sie in das öffentliche System eintreten – da es Bachelor- und Masterstudierenden offen steht – oder sich für eine private Krankenversicherung entscheiden.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung für die Verlängerung Ihres Visums in Deutschland?
Die gesetzliche Krankenversicherung, die auch „gesetzliche Krankenversicherung“ genannt werden kann, wird von staatlichen Trägern angeboten. Abdeckung und Preise sind streng gesetzlich geregelt und unterscheiden sich kaum von einem Anbieter zum anderen und von einem Staat zum anderen.
Die private Krankenversicherung hingegen funktioniert frei. Es stellt den Studierenden je nach Bedarf und Bedarf verschiedene Zusatzleistungen zur Verfügung, zum Beispiel Reiseversicherung, Rechtsschutz, Zusatzversicherung etc.
In den meisten Fällen können internationale Studierende frei wählen, ob sie sich beim öffentlichen oder privaten Sektor versichern lassen möchten.
Das bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragte Einreisevisum ist in der Regel sechs Monate gültig. Das bedeutet, dass Sie Ihr Einreisevisum nach der Immatrikulation an der Universität verlängern müssen, um ein Visum für die gesamte Studiendauer zu erhalten.
Für die Visumverlängerung müssen Sie eine deutsche Krankenversicherungsbescheinigung vorlegen. Die AusländerbehördeDas für die Verlängerung Ihres Visums zuständige Immatrikulationsamt prüft, ob Sie für die Dauer Ihres Studiums krankenversichert sind. Bei der Wahl der Versicherung gibt es jedoch keine Präferenz.
Im folgenden Abschnitt stellen wir Ihnen die Art der Krankenversicherung näher vor, die Sie abschließen können als:
- Vollzeitstudent im Bachelor- oder Masterstudium
- Sprachkursstudent *Vorbereitungskursstudent
- Austauschstudent
2. Deutsche Krankenversicherung für internationale Studierende
2.1 Welche Arten der Krankenversicherung können Sie als internationaler Student wählen?
Wie oben erwähnt, können Studierende in Deutschland zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung wählen.
In den ersten drei Monaten nach Erhalt Ihres Studierendenstatus entscheiden Sie sich für eine Krankenversicherung. Stellen Sie sicher, dass Sie eine kluge Entscheidung treffen, da Sie diese später nicht mehr ändern können. Sobald Sie sich für eines entschieden haben, behalten Sie es bis zum Ende Ihres Studiums.
Hinweis: Es gibt kein detailliertes Verzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen, das alle Leistungen einzeln auflistet. Es gibt jedoch einen gesetzlichen Leistungskatalog, der entsprechende Richtlinien enthält. Das Sozialgesetzbuch (SGB) sieht vor, dass Versicherte Leistungen im Krankheitsfall beantragen können.
Zu den Richtlinien gehören:
- Medizinische, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung von Krankheiten (ärztliche und zahnärztliche Behandlung).
- Früherkennungsuntersuchungen/Vorsorge.
- Häusliche Pflegebedürftigkeit.
- Rehabilitationsmaßnahmen und Bereitstellung von Medikamenten (Rehabilitation).
2.2 Wie viel muss ich als internationaler Student pro Monat bezahlen?
Abhängig von der Region, in der sie sich aufhalten, müssen Studierende zwischen 115 und 125 Euro pro Monat für ihre gesetzliche Krankenversicherung bezahlen.
In den monatlichen Beiträgen sind eine Pflegeversicherung und ein Zusatzbeitrag enthalten.
Seit 2020 können Studierende auch bei einer Studiendauer von mehr als 14 Semestern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben. Die Regelung, dass Studierende im 15. Fachsemester privat versichert sein müssen, gilt nicht mehr.
3. Krankenversicherung für Sprachkurs- und Vorbereitungskursstudierende
Auch für internationale Studierende, die Sprachkurse in Deutschland absolvieren, ist eine Krankenversicherung obligatorisch. In der Regel dauern Sprachkurse bzw. Studienkollegs zwischen einem Semester und einem Jahr, bis die Studierenden die (Sprach-)Prüfungen ablegen und an deutschen Hochschulen zugelassen werden.
Ausländische Studierende dieser beiden Gruppen sind noch nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben. Studierende haben daher nur die Möglichkeit, für die Dauer des Sprachkurses bzw. Vorbereitungskurses eine private Krankenversicherung abzuschließen. Nach der Zulassung können sie sich an einen Pflichtversicherer wenden, um für ihr Studium und ihr Leben in Deutschland voll versichert zu sein.
4. Krankenversicherung für Austauschstudierende
Deutsche Universitäten bieten viele Austauschprogramme an, nicht nur für deutsche Studierende, sondern auch für internationale Studierende. Zu diesen Programmen gehören Kulturreisen, beruflicher Austausch und sogar die Möglichkeit, Praktika an verschiedenen Universitäten oder in anderen Ländern zu absolvieren.
Darüber hinaus können Studierende, die nach Deutschland kommen, davon profitierendas deutsche Bildungssystem, zum Beispiel durch die Teilnahme an Workshops, das Entdecken der deutschen Kultur und vieles mehr. Die Dauer von Austauschprogrammen variiert je nach Programm enorm. Allerdings sind diese Austauschprogramme Teil Ihres Studiums und die Studierenden sind immer an ihrer Heimatuniversität eingeschrieben. Welche Krankenversicherung Sie als Austauschstudent wählen müssen, hängt von Ihrem Immatrikulationsstatus in Deutschland oder Ihrem Heimatland ab. Kontaktieren Sie EDUBAO für Ratschläge.
5. Was soll ich nach der Ankunft in Deutschland tun?
Internationale Studierende müssen nach ihrer Ankunft in Deutschland folgende Schritte befolgen:
- Melden Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland beim Bürgeramt Ihrer Stadt an;
- Aktualisieren Sie Ihre Adresse mit dem Sperrkonto und eröffnen Sie ein Girokonto;
- Aktualisieren Sie Ihre Adresse bei Ihrer Krankenkasse und besorgen Sie sich für die nächsten Schritte eine weitere Krankenversicherungsbescheinigung;
- Melden Sie sich an Ihrer Universität an;
- Verlängern Sie Ihr Studentenvisum um bis zu 2 Jahre bei der Ausländerbehörde.
Für die Aktivierung Ihrer Krankenversicherung müssen Sie daher nach Ihrer Ankunft in Deutschland Ihre persönlichen Daten an Ihre Krankenkasse weitergeben. Nach der Aktivierung Ihrer Krankenversicherung erhalten Sie Krankenversicherungsbescheinigungen für Ihre Hochschulimmatrikulation und für Ihre Visumverlängerung.
Fazit
Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen bei der Auswahl der richtigen Krankenversicherung als internationaler Student in Deutschland hilft. Mit EDUBAO müssen Sie sich keine Gedanken über die Versicherung machen, die Sie benötigen, denn wir haben bereits in jedem Schritt des Prozesses die richtige Wahl für Sie getroffen! Zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen zu kontaktieren!
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