Eine Krankenversicherung ist Pflicht, wenn du in Deutschland lebst und dich an einer Universität einschreibst oder eine Berufsausbildung beginnst. Um die von der Botschaft bei der Beantragung eines deutschen Visums geforderte kontinuierliche Versicherung zu erfüllen, wird eine Kombination aus einer gesetzlichen Krankenversicherung und einer Reisekrankenversicherung empfohlen. Die Reisekrankenversicherung benötigst du, um dein Visum zu erhalten, und eine gesetzliche oder private Krankenversicherung ist für den Aufenthalt in Deutschland obligatorisch.
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt wesentliche medizinische Leistungen wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und verschreibungspflichtige Medikamente ab. Bargeldlose medizinische Untersuchungen und Behandlungen mit deiner Krankenversicherungskarte genießen.
Die gesetzliche Krankenversicherung gilt nur für folgende Gruppen:- Studenten mit einer direkten Zulassung (eine gesetzliche oder private Krankenversicherung ist Voraussetzung für die Aufnahme)
- Auszubildende in der Berufsausbildung
- Angestellte
Wenn du ein Universitätsstudent über 30 Jahre, ein Sprachstudent, ein Student des Studienkollegs bist oder einen bedingten Zulassungsbescheid hast, schließe stattdessen eine private Krankenversicherung ab.