Arbeitsmöglichkeiten in Deutschland nach dem Studium

Zwischen Studium und Beruf: Organisieren Sie Ihre Zeit richtig
Absolventen, die über einen Hochschulabschluss verfügen, können bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die 18-Monats-Frist beginnt erst nach schriftlicher Bekanntgabe der Abschlussprüfung und deren Ergebnis. Die Abmeldung oder das Ausstellungsdatum des Zertifikats spielen in diesem Stadium keine Rolle.
In diesem Zeitraum dürfen auch internationale Studierende in Deutschland arbeiten. Deshalb ist es auch für Sie am besten, einen passenden Job zu finden, mit dem Sie Ihren Lebensunterhalt verdienen können:
- Nebentätigkeiten, Aushilfstätigkeiten oder Übergangsbeschäftigungen nach dem Studium, z. B. Jobs auf Messen, Bürotätigkeiten, Restaurants, Callcenter, Produkttester.
- Zeitarbeit bietet die Möglichkeit, verschiedene Bereiche zu erkunden; Vielseitige Kandidaten können dort ihre Fähigkeiten verbessern. Wenn Sie nicht wissen, wohin Sie gehen sollen, können Sie verschiedene Bereiche erkunden und wertvolle Ratschläge erhalten. Mit einem Nebenjob kannst du Geld verdienen und praktische Erfahrungen sammeln, während du auf deinen ersten richtigen Job wartest. Wenn dieser Job auch zu Ihrem Wunschbereich passt, schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe.
- Werkverträge: Bei diesem Vertragsverhältnis handelt es sich um eine Form der freien Zusammenarbeit: Während ein Arbeitsvertrag für ein klar definiertes Projekt abgeschlossen wird und mit dessen Umsetzung endet, bilden freiberufliche Verträge die Grundlage für regelmäßige Einsätze, ohne dass ein Arbeitsvertrag zustande kommt. Diese Arbeitsverhältnisse dienen nicht nur der Reduzierung der Arbeitslosigkeit, sondern sind mitunter auch der Einstieg in eine Festanstellung oder eine spätere Selbstständigkeit.
- Zweites Praktikum: Es kann von Vorteil sein, nach dem Abschluss ein zweites Praktikum zu absolvieren, beispielsweise wenn Sie während Ihres Studiums keine spezifischen Fähigkeiten erworben haben und Schwierigkeiten beim Berufseinstieg haben. Oder wenn Sie als Absolvent noch keine Vorstellung davon haben, was Sie werden wollen und nach einer Orientierung suchen. Für Menschen, die ihr Studium beenden, weil sie merken, dass sie in diesem Bereich nicht arbeiten wollen, bietet ein Praktikum auch die Möglichkeit, die Richtung zu ändern.
- Freiwillige Aktivitäten, wie z. B. Flüchtlingshilfe, Besuche älterer Menschen in Einrichtungen und Teilnahme an Bildungsprojekten. Ehrenamtliches Engagement und soziales Engagement machen in jedem Lebenslauf eine gute Figur. Es ist viel überzeugender, als sich im Anschreiben als teamfähig, gewissenhaft und sozial kompetent zu beschreiben, ohne dies nachweisen zu können. Auch die Chancen, von einer NGO eingestellt zu werden, steigen.

Die Möglichkeiten sind vielfältig
Folgende Punkte sollten Sie bei Ihrer Jobsuche beachten:
- Welchen Abschluss haben Sie erworben?
- Welche Praktika haben Sie absolviert?
- Welche Qualifikationen haben Sie erworben? (Stipendien, IT-Kenntnisse, Ausbildung, Fremdsprachen, Publikationen)
- Was interessiert dich?
Die Mehrheit der Absolventen ist an einem direkten Zugang zum Arbeitsmarkt interessiert, doch das ist nicht die einzige Möglichkeit, die Ihnen offensteht. Hier sind die Entscheidungen, die Sie nach Ablauf der 18 Monate treffen können:
Direkter Zugriff
Dieser Zugang entspricht dem klassischen Weg: Man sucht sich einen passenden Job, bewirbt sich, bekommt die Stelle und besteht hoffentlich die Probezeit. Zeitarbeit ist derzeit sehr beliebt und sollte in Betracht gezogen werden. Als Absolvent ist es Ihr vorrangiges Ziel, einen passenden Job mit akzeptabler Bezahlung zu finden. Es spielt keine Rolle, ob Ihnen ein befristeter Vertrag angeboten wird – in der Regel für ein oder zwei Jahre. Dadurch wird die Probezeit verlängert und die Belegschaft flexibler gestaltet, so dass die Sicherung des Arbeitsplatzes nach Ablauf der Frist keineswegs gewährleistet ist. Denn die gesammelten Erfahrungen kann Ihnen niemand mehr nehmen.
Trainee-Stelle
Auch eine Traineestelle gilt als DirektpositionEinstieg, sollte aber einem klar definierten Plan folgen, der dazu dient, später Führungspositionen bekleiden zu können. Zu diesem Zweck werden Auszubildende im Unternehmen professionell geschult und durchlaufen alle wichtigen Abteilungen, um sich einen möglichst umfassenden Überblick zu verschaffen, werden aber in der Regel schlechter bezahlt als direkte Mitarbeiter.
Weiterbildung
Wenn Sie nach einem guten Abschluss Ihres Masterstudiums immer noch keinen Job finden, sind Sie in einer privilegierten Lage. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter an Ihrer Hochschule während Ihrer Promotion werden Sie nach dem öffentlichen Dienstvertrag der Länder (TV-L) vergütet, in dem Promovierende der Stufe E13 angehören, d.
Selbstständigkeit
Es ist erlaubt; Es muss jedoch ein Bezug zu den im Studium erworbenen Qualifikationen bestehen. In diesem Fall muss also Ihr Lebensunterhalt gesichert sein. Zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit müssen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 2a AufenthG). Sie müssen das Gewerbe anmelden (Antrag beim Gewerbeamt oder beim Ordnungsamt) oder sich beim Finanzamt eine Steuernummer besorgen. Informieren Sie sich außerdem bei der Gründerberatungsstelle oder den Wirtschaftskammern über die einzureichenden Genehmigungen.
Nach der Stellensuche kann die bisherige Aufenthaltserlaubnis in eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit umgewandelt werden (Rechtsgrundlage: §18 AufenthG). Die Tätigkeit muss zu den von Ihnen erworbenen Qualifikationen passen, es muss sich also um eine Tätigkeit handeln, die einen Hochschulabschluss voraussetzt. Das Einkommen sollte ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Von den Absolventen wird erwartet, dass sie einen angemessenen Arbeitsplatz haben, der ihnen den Lebensunterhalt sichert. Problematisch wird es erst, wenn Sie Sozialleistungen beantragen. Das würde Ihre Aufenthaltserlaubnis gefährden.
Nach zweijähriger Erwerbstätigkeit wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis, also ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht, erteilt. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen (einschließlich guter Deutschkenntnisse) haben Sie nach acht Jahren Anspruch auf Einbürgerung. In den meisten Bundesländern zählt auch der Studienaufenthalt in Deutschland.

3. Achtung! Keine Vorrangprüfung erforderlich!
Anstellungsberechtigt ist zwar eine deutsche, EU- oder EWR-Person (Europäischer Wirtschaftsraum), Arbeitgeber können jedoch auch ausländische Absolventen einstellen. Denn Absolventen deutscher Hochschulen mit einem anerkannten Hochschulabschluss werden ohne „Vorrangprüfung“ für eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung zugelassen. Es ist also nicht erforderlich, bei der Bundesagentur für Arbeit nachzufragen, ob eine andere Person für die Stelle in Frage kommt. (Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 3 BeschV). In diesem Fall entscheidet die Ausländerbehörde selbst, ob die Bundesagentur für Arbeit eingeschaltet werden muss oder nicht.
Ausländische Hochschulabsolventen, deren Gehalt unter dem für die Blaue Karte* erforderlichen Betrag liegt, können auch ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Beschäftigung annehmen.
„*“ Für Ausländer mit einem Hochschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss und einem Mindestbruttojahresgehalt von 53.600 Euro wurde im Aufenthaltsgesetz eine gemeinsame EU-Aufenthaltserlaubnis auf hohem Niveau (Blaue Karte Europa) verankert. Ausnahme: Für die Erteilung einer Blauen Karte Europa an Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure sowie Ärzte und IT-Spezialisten gilt eine Gehaltsuntergrenze von 41.808 Euro.
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