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5 Min. Lesezeit5. Dez. 2022

Nebenjobs für Studenten in Deutschland

Nebenjobs für Studenten in Deutschland

Bevor Sie sich auf die Suche nach einem Nebenjob machen, sollten Sie sich in diesem Artikel die Zeit nehmen, um alle wichtigen Informationen über die Jobsuche, das zu erwartende Einkommen und vor allem die rechtlichen Regelungen für Studierende, die einen Nebenjob annehmen, zu erfahren.

Wo kann ich Informationen zu Jobs erhalten?

  • Informationen zu Stellenangeboten für Studierende erhalten Sie beim Studierendenservice Ihrer Hochschule und bei der örtlichen Vertretung der Bundesagentur für Arbeit.

  • Sie können Stellenangebote auch online auf der Website Ihrer Hochschule und in den digitalen Medien des Studierendenservices einsehen.

  • Darüber hinaus finden Sie an verschiedenen Stellen auf dem Campus Aushänge am Schwarzen Brett – den großen Informationstafeln.

  • Einige bekannte Websites für Jobsuchende: indeed, monster, Joblift, Stellenangebote, Stepstone, Xing, LinkedIn, Bundesagentur für Arbeit, etc.

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Welche Teilzeitjobs kann ich annehmen?

Während Ihres Studiums können Sie nebenberuflich arbeiten als:

  • Minijob-Mitarbeiter

  • Midi-Job-Mitarbeiter

  • Werkstudent

  • HiWi - wissenschaftliche Hilfskraft

  • Praktikant

Als Minijob-Mitarbeiter:

  • Sie können bis zu 520 € pro Monat verdienen – ohne Steuern.

  • Sie müssen keine Rentenversicherung bezahlen.

  • Um mehr zu erfahren, können Sie [diesen Artikel] (https://edubao.org/fr/blog/the-mini-job) lesen.

Als Midi-Job-Mitarbeiter:

  • Sie können bis zu 2.000 € pro Monat verdienen.

  • Sie zahlen einen geringeren Prozentsatz der Sozialversicherungssteuern.

  • Sie zahlen keine oder nur geringe Einkommenssteuer.

  • Sie profitieren von der gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Um mehr zu erfahren, können Sie [diesen Artikel] (https://edubao.org/fr/blog/the-midi-job) lesen.

Als Werkstudent:

  • Sie können Ihre Karriere starten und viel lernen.

  • Sie haben keine Einkommensgrenze.

  • Sie müssen eine Rentenversicherung abschließen.

  • Sie müssen Einkommensteuer zahlen, wenn Ihr Gehalt 10.908 € pro Jahr übersteigt.

  • Um mehr zu erfahren, können Sie [diesen Artikel] lesen (https://edubao.org/fr/blog/the-student-job-werkstudent).

Als HiWi:

Sie arbeiten an Ihrer Universität. Zu Ihren Aufgaben kann die Tätigkeit als Bibliothekar, Lehrassistent oder wissenschaftlicher Mitarbeiter für Professoren gehören. Der große Vorteil besteht darin, dass Sie das an der Universität Gelernte während Ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft anwenden können.

Beispielsweise ist die Durchführung von Tutorials eine großartige Möglichkeit, Ihr Wissen auf die Probe zu stellen – denn unterrichten kann man nur, wenn Sie wirklich kompetent sind – und gleichzeitig Ihre Kurse zu überprüfen. Es ist ein großer Vorteil, Arbeit und Studium kombinieren zu können.

Sie können sich jederzeit über neue offene Stellen informieren, indem Sie Ihren Fachbereich besuchen oder sich an den schwarzen Brettern informieren, die es überall in der Universität gibt.

Als Praktikant:

Es gibt zwei Arten von Praktika: freiwillige Praktika und Pflichtpraktika. Hinsichtlich der Vorschriften unterscheiden sie sich wie folgt stark:

Ein freiwilliges Praktikum (einschließlich unbezahlter Arbeit): Jeder Arbeitstag wird von Ihrer 120-Tage-Grenze abgezogen, da diese Art von Praktikum als reguläre Arbeit gilt. Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das Sie während Ihres Hochschulstudiums absolvieren müssen. In diesem Fall dürfen Sie Überstunden machen und das Praktikum hat keinen Einfluss auf Ihre 120-Tage-Grenze.

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Sie fragen sich wahrscheinlich, was die 120-Tage-Grenze ist und was sie mit Praktika zu tun hat, oder? Hier ist die Antwort auf Ihre Frage!

Für Studierende aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz gelten folgende allgemeine Regeln:

  • Sie haben Anspruch auf 120 volle Arbeitstage oder 240 halbe Arbeitstage

  • Sie dürfen nicht selbstständig sein

  • Für zusätzliche Arbeitszeiten benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde.

  • Universitätsassistenten sind von dieser 120-Tage-Grenze ausgenommen; Für mehr Arbeitszeit benötigen sie allerdings noch die Zustimmung der Ausländerbehörde.

Wie viele Arbeitsstunden Ihnen zustehen, können Sie auch dem Zusatzblatt Ihres Aufenthaltstitels entnehmen.

Steuern und Versicherungen für Minijobber

Wie oben erwähnt, können Sie unabhängig davon, ob Sie ein deutscher/EU-Student sind oder nicht, einen Minijob annehmen, bei dem Sie bis zu 520 €/Monat verdienen können. Steuern muss man immer zahlen, aber das ist viel unkomplizierter als die Einkommenssteuer, die man bei anderen Beschäftigungsformen verdient.

Wenn Sie Steuern zahlen müssen, stellt sich zunächst die Frage, wie viel Sie zahlen müssen. Wir haben in diesem Artikel die Antworten für Sie! Sie zahlen entweder eine Steuer von 2 Prozent oder 20 Prozent – ​​auf Deutsch wird dies „Pauschsteuer“ genannt. So funktioniert es:

  • 2 % Steuer: Dies gilt, wenn Sie nur einen Minijob haben. Ihr Arbeitgeber entscheidet, wer diese Steuer zahlt. Wenn Ihr Gehalt beispielsweise 520 € beträgt und Sie die Steuer selbst verwalten, beträgt Ihr tatsächliches Gehalt etwa 509,60 €. Wenn sich Ihr Arbeitgeber um Ihre Steuern kümmert, erhalten Sie satte 520 € pro Monat.

  • 20 % Steuer: Wenn Sie einen Vollzeitjob und einen zusätzlichen Minijob haben oder wenn Sie mehrere Minijobs haben, müssen Sie eine Steuer von 20 % zahlen. In diesem Fall muss sich Ihr Arbeitgeber beim Finanzamt zur Zahlung Ihres Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer anmelden. Allerdings ist es in Deutschland nicht so üblich, diese Steuern zu zahlen.

Welche verschiedenen Arten von Steuern es in Deutschland gibt und wie man sie entrichtet, ist eine der am häufigsten gestellten Fragen, wenn Sie sich entscheiden, in Deutschland zu arbeiten. Als festangestellter Arbeitnehmer in Deutschland müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, zu denen die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung gehören. Aber wenn Sie einen Minijob annehmen, müssen Sie nicht alles bezahlen, sondern nur die Rentenversicherung. Aber es ist nicht verpflichtend. Normalerweise müssen Sie vor Beginn Ihres Minijobs Ihrem Arbeitgeber mitteilen, ob Sie diesen bezahlen möchten oder nicht. Wenn ja, wird von Ihrem Monatsgehalt ein Betrag von 3,6 % für die Rentenversicherung abgezogen.

Ein kleiner Tipp

Alle wichtigen Informationen zu deutschen Steuern und Finanzämtern finden Sie online. Geben Sie einfach bei Google „Finanzamt + Name der Stadt“ ein und schon finden Sie heraus, wo sich Ihr „Finanzamt“ befindet. Wenn Sie also noch Fragen zur Steuerzahlung haben, können Sie dort nach detaillierten Erläuterungen fragen.

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