Das deutsche Sperrkonto als Finanznachweis | Sperrkonto
Im folgenden Artikel erhalten Sie ausführliche Erläuterungen zum Thema Sperrkonten und erklären Ihnen, wie Sie in Deutschland ein Sperrkonto eröffnen.
1. Muss ich für mein deutsches Studentenvisum einen Finanznachweis vorlegen?
Internationale Studierende aus Ländern außerhalb der EU bzw. des EWR müssen einen Nachweis über ihre finanziellen Mittel erbringen, um nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, ihr Studium in Deutschland zu finanzieren. Sie können überprüfen, ob Sie einen Finanznachweis benötigen, indem Sie unseren detaillierten Informationen unten folgen:
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Wenn Sie Staatsbürger eines EU-Landes sind (einschließlich Norwegen, der Schweiz, Island und Liechtenstein), müssen Sie keinen Finanznachweis vorlegen
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Wenn Sie Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes sind, das für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt, MÜSSEN Sie für die Beantragung eines Studentenvisums einen Finanznachweis vorlegen.
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Wenn Sie in einem dieser Länder leben: Australien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea oder die Vereinigten Staaten, MÜSSEN Sie einen Finanznachweis vorlegen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Im Allgemeinen verlangt das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), dass ein internationaler Student mindestens 11.904€/Jahr (992€/Monat) zur Deckung aller Lebenshaltungskosten in Deutschland seit 2024 zur Verfügung hat.
2. Fünf Methoden zum Nachweis der finanziellen Mittel, die für die Beantragung eines deutschen Studentenvisums erforderlich sind
Die Schritte zum Erhalt eines Finanzierungsnachweises und der erforderlichen Unterlagen können je nach Herkunftsland des Studierenden und seiner Situation zum Zeitpunkt des Visumantrags variieren. Generell können Sie für den Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit während Ihres Aufenthaltes in Deutschland eine der folgenden Möglichkeiten wählen:
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Eröffnen Sie ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank und hinterlegen Sie eine Kaution.
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Reichen Sie Dokumente Ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten als Nachweis ihres Jahreseinkommens und Ihres finanziellen Vermögens ein.
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Wenn Sie ein Stipendium von einer anerkannten deutschen Organisation erhalten haben, können Sie die Stipendienurkunde vorlegen.
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Beweisen Sie, dass eine Person mit ständigem Aufenthaltsstatus in Deutschland Ihr Studium und Ihren Lebensunterhalt finanzieren kann.
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Legen Sie eine Bankgarantie vor.

3. Sperrkonto
3.1 Was ist ein Sperrkonto?
Bei einem Sperrkonto handelt es sich um ein Privatkonto, auf dem monatlich nur ein bestimmter Betrag abgehoben werden kann, der der Förderhöchstgrenze des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) entspricht. Dass es sich um ein „Sperrkonto“ handelt, bedeutet nicht, dass es unmöglich ist, Geld abzuheben – es soll lediglich sicherstellen, dass immer genügend Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts vorhanden sind.
Seit 2024 verlangt das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), dass ein ausländischer Student über mindestens 11.904 €/Jahr (992 €/Monat) verfügt, um den gesamten Lebensunterhalt in Deutschland zu decken. Sofern Sie nicht mehr als den monatlichen Mindestbetrag eingezahlt haben, ist dieser Betrag auch der Höchstbetrag, der innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums für eine Auszahlung oder Überweisung zur Verfügung steht. Um ihre Chancen auf ein Visum zu erhöhen, überweisen viele Studierende ihrem Konto mehr als den Mindestbetrag.
Mit diesem Konto können internationale Studierende nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Jahr in Deutschland zu leben und ein Visum zu erhalten. Obwohl dies nicht die einzige Möglichkeit ist, die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen, ist die Eröffnung dieses Kontos bei internationalen Studierenden die beliebteste Option.
3.2 Wann sollten Sie ein Sperrkonto eröffnen, wenn Sie ein Studium in Deutschland planen?
Die Freischaltung Ihres Sperrkontos erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche ab dem Datum Ihrer Antragstellung. Die Bearbeitungszeit kann je nach variieren
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Ihre Nationalität,
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bestimmte Kontoanbieter,
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Ihre Verwaltungsdokumente usw.
Internationale Studierende beschweren sich häufig darüber, dass die Eröffnung eines Sperrkontos aufgrund der Sperrfrist mehr Zeit in Anspruch nimmt als üblichbürokratische Verfahren oder der Zeitpunkt der Antragstellung. Es gibt Spitzenzeiten, in denen die Banken mit einer großen Anzahl von Anträgen überlastet sind, was zu Verzögerungen bei der Bestätigung Ihres Bankkontos führt. Daher ist es am besten, mit den Verfahren zu beginnen, sobald Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten.
Allerdings ist die Eröffnung eines Sperrkontos mithilfe digitaler Lösungen mittlerweile viel einfacher. EDUBAO ist beispielsweise ein Anbieter, der die Eröffnung eines Sperrkontos in 10 Minuten über die Website oder App und die digitale Bestätigung des Sperrkontos direkt nach Geldeingang auf Ihrem Bankkonto anbietet. Um mehr über das Sperrkonto von EDUBAO zu erfahren, können Sie schnell unsere Website besuchen.
3.3 Welche Kriterien sollten Sie bei der Auswahl eines Sperrkontoanbieters beachten?
EDUBAO hat die folgenden Kriterien zusammengefasst, die für Sie wichtig sind, um den richtigen Anbieter auszuwählen:
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Wie lange dauert die Eröffnung eines Sperrkontos?
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Ist eine Online-Bewerbung möglich?
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Wie hoch ist die anfängliche Servicegebühr?
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Wie hoch ist die monatliche Verwaltungsgebühr?
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Müssen Dokumente von der deutschen Botschaft/Konsulat beglaubigt werden?
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Kann ich ein Sperrkonto eröffnen, wenn ich unter 18 bin?
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Kann ich gleichzeitig mit der Eröffnung meines Sperrkontos auch meine Krankenversicherung abschließen?
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Muss das Konto vom Bundesamt genehmigt werden?
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Ist das Verfahren aufwändig, wenn ich nach der Ankunft in Deutschland Geld abheben möchte?
3.4 Wie kann ich Geld von meinem Sperrkonto abheben?
Ein Sperrkonto ist nicht für das Abheben von Geld zu Beginn Ihres Lebens in Deutschland geeignet. Tatsächlich müssen Sie ein Girokonto eröffnen, auf das Sie Ihre Einnahmen erhalten und mit dem Sie Ihre monatlichen Ausgaben wie Miete, Lernmaterialien, Lebensmittel usw. bezahlen. Um alle Ihre Fragen zum Sperrkonto zu beantworten, hat EDUBAO einen Artikel darüber geschrieben. Schauen Sie sich diesen Artikel an, um mehr zu erfahren.
Hier sind die notwendigen Schritte für einen internationalen Studierenden bezüglich des Sperrkontos:
- Wählen Sie eine Bank/einen Dienstleister anhand der oben aufgeführten Kriterien aus;
- Füllen Sie das Antragsformular aus, zahlen Sie die Servicegebühr und überweisen Sie mindestens 11.208 Euro auf das Sperrkonto;
- Erhalten Sie den Finanznachweis und reichen Sie ihn für Ihren Visumantrag ein;
- Melden Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland Ihre Adresse beim Bürgeramt an;
- Verlängern Sie Ihr deutsches Studentenvisum.

4. Sonstiger Finanzierungsnachweis für Ihr Studium in Deutschland
4.1 Eine Bankgarantie
In Ländern, in denen der Anteil der Studierenden an deutschen Hochschulen hoch ist, können sich Studierende bei vielen Banken den erforderlichen Geldbetrag leihen, um einen Nachweis über ihre Finanzierung zu erhalten. Abhängig von den verschiedenen Banken, die Kredite anbieten, müssen Studierende möglicherweise einen sehr niedrigen oder sogar keinen Zinssatz zahlen.
Wenn Sie sich für diese Lösung als Nachweis Ihrer finanziellen Mittel entscheiden, müssen Sie sicherstellen, dass sich die Bank durch Vorlage einer Bankbürgschaft zur Übernahme sämtlicher Lebens- und Studienkosten in Deutschland verpflichtet.
4.2 Dokumente zum Einkommen der Eltern
Wenn Ihre Eltern oder Ihr Erziehungsberechtigter genug Geld verdienen, um Sie während Ihres Studiums in Deutschland zu unterstützen, können Sie der deutschen Regierung durch Vorlage der Einkommensdokumente nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Unterstützung verfügen.
Wenn Sie ein deutsches Studentenvisum beantragen, müssen Sie im Allgemeinen einen Kontoauszug über das Gehalt Ihrer Eltern für mindestens drei Monate ab dem Datum Ihrer Bewerbung vorlegen. Eine andere Lösung besteht darin, eine Verpflichtungserklärung einer Person mit ausreichendem Einkommen vorzulegen, eine Kaution auf ein Sperrkonto zu hinterlegen oderMachen Sie jährliche Einlagen als Sicherheit bei einer deutschen Bank.
4.3 Stipendienvergabedokumente
Auch der Nachweis eines Stipendiums aus öffentlichen Mitteln oder einer anerkannten Organisation in Deutschland ist zulässig. Die deutsche Botschaft akzeptiert das Stipendium nur dann als Nachweis der finanziellen Unterstützung, wenn Sie Dokumente vorlegen können, aus denen hervorgeht, dass Sie ein Stipendium von einer anerkannten Organisation in Ihrem Land erhalten haben. In den Unterlagen sind die Höhe und die Dauer der Förderung anzugeben.
Hier einige anerkannte Stipendiengeber: Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Deutsche Forschungsgemeinschaft, Evangelisches Sozialwerk, Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Katholischer Akademischer Austauschdienst (KAAD), Konrad-Adenauer-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Bundesvertretung der Medizinstudierenden usw.
4.4 Ein ständiger Wohnsitz in Deutschland, der Ihre Ausgaben decken kann
Wenn Sie eine Person mit ständigem Aufenthaltsstatus in Deutschland (Gastgeber) haben, die Ihnen für die Dauer Ihres Studiums finanziell zur Seite steht, müssen Sie bei der deutschen Botschaft eine Einkommenserklärung und ein Dokument mit den Vertragsbedingungen einreichen.
Im Rahmen der Abgabe einer Verpflichtungserklärung wird die finanzielle Situation der Gastperson überprüft und deren Unterschrift beglaubigt. Die Zusage bringt den Wunsch zum Ausdruck, alle Unterbringungskosten zu decken, von der Unterbringung bis hin zu Notsituationen wie Krankheit. Hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit müssen Sie finanziell in der Lage sein, die notwendigsten Ausgaben zu decken. Diese Höhe hängt von Ihrem Familienstand, Ihren Unterhaltspflichten und Ihrem Wohnort ab.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Deutscher Personalausweis oder Reisepass
- Kopie des Reisepasses des Visumantragstellers
- Bescheinigung über den aktuellen Familienstand und die Unterhaltspflichten, einschließlich Lebenspartner, Ehepartner oder minderjähriger Kinder
- Zahlungsfähigkeitsnachweis wie Nettoeinkommen oder Arbeitsvertrag der letzten sechs Monate
- Ordnungsgemäß ausgefülltes Formular „Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung“
- Bescheinigung über die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der Gegend und schriftliche Bestätigung des Vermieters über die Belegung
Fazit
Der Finanzierungsnachweis ist eines der wesentlichen Dokumente für die Beantragung eines Studentenvisums und einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium in Deutschland. Weitere Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos über die EDUBAO-App finden Sie in unseren anderen Artikeln, die Ihnen alle notwendigen Informationen liefern.
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